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   BVerwG, 27.10.1966 - VIII C 266.63   

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https://dejure.org/1966,632
BVerwG, 27.10.1966 - VIII C 266.63 (https://dejure.org/1966,632)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1966 - VIII C 266.63 (https://dejure.org/1966,632)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1966 - VIII C 266.63 (https://dejure.org/1966,632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrages bei Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis - Anspruch eines Berufssoldaten auf Unterhaltsleistungen unter der Bedingung eines bereits erdienten Ruhegehalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Voraussetzungen für einen vom Truppendienstgericht einem dienstentfernten Berufssoldaten bewilligten Unterhaltsbeitrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.12.1965 - VIII B 65.65

    Heilung von Zustellungsmängeln - Zulassung der Revision in Streitigkeiten aus dem

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - VIII C 266.63
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Beschluß vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII B 65.65 -, RiA 1966 S. 100) findet § 127 BRRG auf Klagen aus dem Wehrdienstverhältnis keine Anwendung, soweit es sich nicht um Streitigkeiten handelt, für die § 87 Abs. 2 des Soldatenversorgungsgesetzes - SVG - in der im Zeitpunkt des Ergehens des Berufungsurteils geltenden Fassung vom 8. September 1961 (BGBl. I S. 1685), jetzt gültig in der zuletzt durch das Vierte Gesetz zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes vom 19. August 1966 (BGBl. I S. 517) geänderten Fassung vom 8. August 1964 (BGBl. I S. 649), die entsprechende Anwendung des § 172 des Bundesbeamtengesetzes - BBG - in der hier maßgebenden Fassung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1801) und damit auch des § 127 BRRG anordnet.
  • BVerwG, 31.10.1988 - 1 DB 16.88

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Dienst - Unterhaltsbeitrag - Ruhegehalt -

    Die Entscheidung hierüber obliegt gemäß § 49 Abs. 1 BeamtVG der obersten Dienstbehörde, die ihre Befugnisse auf andere Stellen übertragen kann, ist in deren Ermessen gestellt und hat konstitutive Bedeutung (Urteil vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 8 C 266.63 - ).
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